Spenden

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Der Verband ist eine gemeinnützige Selbsthilfeorganisation zur Förderung der Hilfe für Behinderte und der Jugendhilfe. Zum Verband gehören derzeit 11 Mitgliedsvereine. Außer über geringe Mitgliedsbeiträge verfügen wir über keine eigenen festen Einnahmen. Der ABB e.V. wird weder vom Land institutionell gefördert noch durch Bundesmittel oder aus Mitteln von Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege finanziell unterstützt.

Alle Verbandsarbeiten, einschließlich der sozialen Projekte zur Integration behinderter Menschen, z. B. unser jährliches Integrationsprojekt für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, müssen aus Spenden, Zuwendungen und Förderbeiträgen finanziert werden.

Die Möglichkeiten der Verbandsarbeit sind daher jeweils abhängig von Spenden und Zuwendungen.

Möchten Sie eine Spende an den ABB e.V. richten, können Sie dies einfach per (Online)Überweisung tätigen.

Sie können auch speziell für einen dieser Verwendungszwecke spenden:

  • Integrative Erlebnisfreizeiten
  • Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Soziale Rechtsberatung
  • Beratungsdienst "Barrierefreiheit & Mobilität"

Unsere Spendenkonten sind:

IBAN: DE15 1207 0024 0302 0104 00
BIC: DEUTDEDB160

oder

IBAN: DE12 1605 0000 3502 0090 90
BIC: WELADED1PMB

Der ABB e.V. verbürgt sich für die Seriosität seiner Verbands- und Projektarbeiten und des Umgangs mit Spendenmitteln ausschließlich für mildtätige und gemeinnützige Zwecke.

Außerdem verweisen wir auf unsere Mitgliedschaft im deutschen Spendenportal für Hilfsorganisationen:

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Spenden und Zuwendungen werden als Eigenanteil für die Finanzierung unserer sozialen Integrationsprojekte und zur Förderung der gemeinnützigen Verbandsarbeit eingesetzt. Dazu gehören Beratung und Unterstützung der Mitgliedsvereine und Selbsthilfegruppen, insbesondere Aktivitäten zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen.

Bereits eine Verbandsmitgliedschaft würde unserer gemeinnützigen Tätigkeit helfen und für das Mitglied zugleich mit unserer kostenlosen sozialen und juristischen Beratung und Unterstützung ein Stück persönliche Lebenshilfe bedeuten.

Denn jede zusätzliche Maßnahme zur Verbesserung der sozialen Dienste für behinderte Menschen, die über die Mindestaufgaben zur Verwirklichung der Satzungszwecke hinausgehen, können wir aus eigenen Mitteln nicht finanzieren.

Insbesondere zur Ermöglichung unseres ständigen sozialen Projekts

Erlebnisfreizeiten für behinderte und nicht behinderte Kinder und Jugendliche benötigen wir die Hilfe und Unterstützung von Sponsoren.

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Beispielsweise würde uns der Abschluss von Fördervereinbarungen in Höhe des durchschnittlichen Kostensatzes für ein Kind (jährlich ca. 700 €) sehr helfen, unseren Eigenanteil, der Jahr für Jahr über 30.000 € erfordert, aufzubringen.

Eine solche Förderung wäre konkreter Ausdruck eines deutlichen sozialen Engagements für die Behindertenselbsthilfe im Land Brandenburg, insbesondere zur sozialen Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen, darunter Kinder mit anerkannter Pflegestufe.

Über Brandenburg hinaus nehmen auch behinderte und nicht behinderte Kinder und Jugendliche aus anderen Bundesländern teil, insbesondere aus Berlin und den anderen Nachbarländern sowie aus Nordrhein-Westfalen.

Denn:
Mit einer derartigen projektbezogenen Fördervereinbarung unterstützt der Sponsor die Inklusion behinderter Kinder und Jugendlicher direkt und unmittelbar!

Wäre eine Spende oder Fördervereinbarung auch für Sie eine Möglichkeit, sich sozial zu engagieren und dabei ganz konkrete Integrationshilfe zu leisten?

Ihr soziales Engagement für die Behindertenhilfe wäre zugleich ein Gewinn für Ihr eigenes Unternehmen.