Beitragsordnung

Beitragsordnung:
Regeln für unsere Beiträge


Wie viel Beitrag müssen Sie bezahlen?

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Jedes Mitglied in unserem Verband muss Geld an uns bezahlen.

Das Geld nennt man: Beitrag.

Unser Vorstand bestimmt, wie hoch der Beitrag ist.

Es gibt verschiedene Regeln für einzelne Personen und für Vereine.

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a) Einzelne Personen

Sie müssen für ein Jahr 60,00 Euro zahlen.

Das sind für jeden Monat 5,00 Euro.

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b) Vereine

Sie müssen einen Teil von den eigenen Mitglieds-Beiträgen zahlen.

Vereine haben selbst Mitglieder, die einen Beitrag zahlen müssen.

80 Prozent von den Beiträgen gehören dem Verein.

20 Prozent  von den Beiträgen gehen als Mitglieds-Beitrag an den ABB e.V.

Ein Beispiel:

Ein Verein hat 10 Mitglieder.

Jedes Mitglied zahlt 10 Euro Beitrag.

Das sind zusammen 100 Euro.

Der Mitglieds-Verein kann 80 Euro behalten.

20 Euro sind dann der Beitrag für den Verband.

Wann bezahlt man den Beitrag?

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a) Einzelne Personen


Im Aufnahme-Antrag steht ein Datum, wann man den Beitrag für ein Jahr zahlen muss.

Das ist spätestens der 31. März in jedem Jahr.

Wenn man den Beitrag für jeden Monat zahlt, muss man das bis zum 10. Tag vom Monat tun.
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b) Vereine

Sie zahlen die Beiträge immer für 3 Monate:

  • Januar, Februar und März.
  • April, Mai und Juni.
  • Juli, August, September.
  • Oktober, November, Dezember.
Diese 3 Monate nennt man: Quartal.

Vereine zahlen immer zum Ende von einem Quartal.

Dafür müssen die Vereine sagen,, wie viele Mitglieder sie haben.

Denn es kommt darauf an, wie viel Mitglieds-Beitrag die Mitglieder zahlen.
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Jedes Mitglied vom Verband muss den Mitglieds-Beitrag bezahlen.

Das Mitglied kann den Beitrag selbst auf das Konto vom ABB e.V. überweisen:

IBAN: DE15 1207 0024 0302 0104 00
BIC: DEUTDEB160

Oder wir buchen den Beitrag vom Konto vom Mitglied ab.

Beleg für die Zahlung

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a) Einzelne Personen


Sie bekommen vom Verband einen Beleg, wenn Sie den Mitglieds-Beitrag bezahlt haben.

So ein Beleg heißt: Quittung.

Sie bekommen den Belegt einmal im Jahr.

Wer ist verantwortlich für die Beiträge?

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Eine Person in unserem Verband ist verantwortlich für das Geld.

So eine Person nennt man: Schatzmeister.

Der Schatzmeister kümmert sich darum, dass mit den Beiträgen alles klappt.

Der Schatzmeister kann auch bestimmen:

Die Geschäftsstelle soll mir helfen.

Sie soll sich für mich um die Beiträge kümmern.

Was passiert, wenn ein Mitglied keine Beiträge zahlt?

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Vielleicht zahlt ein Mitglied keine Beiträge.

Dann bekommt das Mitglied einen Brief vom Präsidium.

Im Brief steht,

  • dass das Mitglied den Beitrag zahlen soll.
  • dass das Mitglied sonst eine Strafe bekommt.

Diesen Brief nennt man: Mahnung.


Hat die Mahnung nicht geholfen?

Dann bekommt das Mitglied noch eine zweite Mahnung.



Sie soll sich für mich um die Beiträge kümmern.

Hat die zweite Mahnung auch nicht geholfen?

Dann bekommt das Mitglied eine Strafe:

Das Mitglied ist ab dem nächsten Monat kein richtiges Mitglied mehr.

Das Mitglied hat nicht mehr die Vorteile von Mitgliedern.

Das heißt: Die Mitgliedschaft ruht.