Beitragsordnung

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Beitragsfestsetzung:

Die Festsetzung der Beiträge erfolgt satzungsgemäß durch den Vorstand.

Der Jahresbeitrag beträgt:

a) für natürliche Personen (Einzelmitglieder) 60,00 €, anteilig für jeden Monat 5,00 €

b) für juristische Personen (Mitgliedsvereine) 20% des bei diesem geltenden Beitrag.

c) für Familienmitglieder unabhängig von der Anzahl der Familienangehörigen 100,00 €


Beitragskassierung:


Die Kassierung der Beiträge nach Buchstabe

a) erfolgt nach Maßgabe der Fälligkeit im Aufnahmeantrag bzw. bis spätestens zum 31. März des jeweiligen Geschäftsjahres, bei Monatsbeiträgen bis zum 10. jeden Monats.

b) werden zum Ende jeden Quartals fällig und sind anhand von Mitgliederzahlen zu belegen.

c) erfolgt nach Maßgabe der Fälligkeit im Aufnahmeantrag bzw. bis spätestens zum 31. März des jeweiligen Geschäftsjahres, bei Monatsbeiträgen bis zum 10. jeden Monats

Der Mitgliedsbeitrag ist bringe pflichtig und kann von jedem Mitglied direkt auf das Geschäftskonto des ABB e.V. eingezahlt (IBAN: DE15 1207 0024 0302 0104 00, BIC: DEUTDEB160) bzw. vom eigenen Konto abgebucht werden.


Quittung

Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages nach Buchstabe a) ist dem Einzelmitglied jährlich zu quittieren.


Verantwortlichkeit

Für die ordnungsgemäße Kassierung ist die Geschäftsstelle verantwortlich.


Zahlungsverzug

Zahlt ein Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch das Prräsidium keine Beiträge, so ruht nach Ablauf des Monats nach Zustellung der zweiten Mahnung die Mitgliedschaft. In den Mahnungen muss auf die Folgen der Nichtzahlung hingewiesen werden.