"Finde den Fehler" - Postkarte September

Hallo zusammen,

am 05. Mai, unserem Aktionstag, haben wir unsere neue Aktion "Finde den Fehler - Barrierenabbauen" gestartet. Jeden Monat erhalten politisch Verantwortliche, Mitarbeiter*innen von Bau und Sozialverwaltungen unterschiedlicher Ebenen und Multiplikatoren eine Postkarte, auf der jeweils eine Situation zu sehen ist, die der ABB e.V. unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit für unbefriedigend hält. Für den Monat September möchten wir auf Menschen mit der Beeinträchtigung der Mobilität aufmerksam machen.

Das Filmmuseum Potsdam befindet sich seit Mitte der achtziger Jahre im Gebäude des ehemaligen königlichen Marstalls in Potsdam in unmittelbarer Nähe zum Stadtschloss. Eigentümerin des Hauses ist die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. Nach umfangreichen Sanierungsarbeiten ist das Gebäude im Juli 2014 wieder an die Filmuniversität „Konrad Wolf“ zum Betrieb des Filmmuseums übergeben wurden.

Anlass für die vorübergehende Schließung waren brandschutztechnische Notwendigkeiten. Bis zur Schließung zu Beginn der Sanierungsarbeiten im Jahre 2013 ist das Gebäude über eine Rampe durch den Haupteingang auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkung barrierefrei erreichbar gewesen. Bei erneuter Übergabe des Baus an die heutigen Nutzer im Jahr 2014 war die im Eingangsbereich ehemals bestehende Rampe beseitigt. Seitdem, also seit 9 Jahren, ist ein Zugang für Rollstuhlfahrer*innen nur über einen versteckten Eingang an der Rückseite des Gebäudes möglich.

Wie wir bereits bei der Nominierung zu unserem Negativpreis, den Betonkopf 2015, geäußert haben, ist damit aus unserer Sicht eine über Jahre bewährte bauliche Lösung zur Gewährleistungen eines barrierefreien Zugangs zu einem öffentlichen Gebäude ohne nachvollziehbare Gründe beseitigt worden. Die seit 2014 angebotene Lösung macht Menschen mit Behinderung wieder zu Objekten fremder Fürsorge und verweist sie auf eine Sonderlösung abseits des Besucherstromes nichtbehinderter Bürger. Dies entspricht nicht unserem Bild von einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe Betroffener am gesellschaftlichen Leben.

Nach unserer Sicht können auch mögliche denkmalschutzrechtliche Argumente einen derartigen Eingriff in die Bestandssituation nicht rechtfertigen. Im Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz heißt es: "Denkmalschutz und Denkmalpflege berücksichtigen die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen der geltenden Gesetze". Die Interessenvertreter behinderter Menschen in der Stadt wurden vom beabsichtigten Abbau der Rampe im Zuge der Bauarbeiten nicht informiert. Dort sind die Arbeiten am Marstall gegenüber den Vertretern der Behindertenselbsthilfe als reine brandschutztechnische Sanierungen ohne Auswirkungen auf die übrige bauliche Situation dargestellt worden.