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Landesgesetze 
Gesetzliche Regelungen, die für Behinderte von großem Interesse sind, obliegen in einigen Fällen nicht dem Bund, sondern den Ländern. Jedes Land, auch das Land Brandenburg, ist dann frei, eine solche Regelung ohne Rücksicht auf die eventuell in anderen Ländern geltenden Bestimmungen zu treffen.
Selbstverständlich gelten diese Gesetze und Verordnungen dann auch nur für jene Bürger, die im Land Brandenburg wohnen und leben.
Auszüge aus solchen Gesetzen und Verordnungen des Landes Brandenburg, die nach unserer Ansicht für Behinderte von Bedeutung sind, enthalten die nachfolgenden Seiten.
Verordnung Gebührenbefreiung für Rundfunk und Fernsehen
Behinderten-Politisches Maßnahme-Paket für Brandenburg
(Info zur Umsetzung UN-Konvention Inklusion behinderter Menschen durch LR in leichter Sprache)



