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"Betonkopf Brandenburg 2012" verliehen 

Potsdam | 2012 | 05 | 07
ABB e.V. kürt Betonkopf Brandenburg 2012
Der Allgemeine Behindertenverband Land Brandenburg e.V. (ABB e.V.) verleiht den Betonkopf 2012 an die Gemeinde Wiesengrund für die Sanierung der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in Trebendorf.
Diese Kindertagesstätte ist nicht nur nicht barrierefrei saniert worden, es wurde vielmehr im Zuge der Sanierung der einzige mögliche barrierefreie Zugang zum Gebäude beseitigt.
Aus Sicht des Allgemeinen Behindertenverbandes Land Brandenburg e.V. (ABB e.V.) gab es hierzu keinen einzigen nachvollziehbaren Grund. Das Gefälle der alten Rampe hat eine Nutzung für Rollstuhlfahrer problemlos ermöglicht. Selbst wenn dieser Zugang in das Gebäude nicht der offizielle Haupteingang sein mag – er hätte Mobilitätsbehinderten aber einen Zugang ermöglicht – sei es als behindertes Kind oder als rollstuhlfahrende Eltern oder Großeltern.
Demgegenüber hätten viele gute Gründe dafür gesprochen, auch nach der Sanierung zumindest den barrierefreien Zugang zum Erdgeschoss zu erhalten:
Barrierefreies Bauen ist keine Frage der individuellen Nachfrage, Barrierefreiheit ist ein Bürgerrecht, dass nicht erst dann zu gewähren ist, wenn ein Einzelner dies im konkreten Fall nachfragt. Der Allgemeine Behindertenverband Land Brandenburg e.V. wehrt sich gegen eine Sichtweise, die Menschen mit Behinderungen damit abspeist, sie mögen sich mit dem Vorhandensein einzelner für sie geeigneter Einrichtungen begnügen. Auch sie haben einen Anspruch darauf, die gleichen Lebensräume selbstverständlich nutzen zu können, wie ihre nichtbehinderten Mitbürger. Das ist der Geist der UN-Behindertenrechtskonvention, des Grundgesetzes und nicht zuletzt auch der Verfassung des Landes Brandenburg.
In dem Bauvorhaben wurden EU-Mittel von mehr als 240.000 EUR aus dem Förderprogramm ELER zur Entwicklung des ländlichen Raumes eingesetzt.
Nach den geltenden europarechtlichen Vorschriften ist nach der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11.07.2006 die Vergabe von Mitteln aus den europäischen Fonds eindeutig daran gebunden, dass Barrierefreiheit gewährleistet und eine Diskriminierung wegen einer Behinderung ausgeschlossen ist. Dort heißt es in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 wörtlich:
„Insbesondere der Zugang für Behinderte ist eines der Kriterien, die bei der Festlegung der aus Mitteln der Fonds kofinanzierten Vorhaben sowie auf den verschiedenen Stufen der Durchführung zu beachten sind.“
Wer Fördermittel aus diesen Programmen in Anspruch nimmt, hat daher nicht nur die moralische Pflicht, eine Einrichtung zu schaffen, die Menschen mit Behinderungen nicht ausschließt. Und wenn das Land Brandenburg im aktuellen Diskussionsprozess auch den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems vorantreiben will, dann gehören Kindertagesstätten als Einrichtungen der frühkindlichen Bildung in jedem Fall dazu.
Die Gemeinde Wiesengrund wurde bereits frühzeitig bereits im Planungsprozess auf die Schaffung der Barrierefreiheit hingewiesen. Dass es nunmehr mit der Eröffnung der sanierten Kindertagesstätte einen Rückschritt hinsichtlich der Barrierefreiheit gibt, ist das Ergebnis einer bewussten Entscheidung des verantwortlichen Bauherren.
Eine solche Planungs- und Vergabepraxis ist mit den geltenden Rechtsvorschriften und mit der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für den ABB e.V. unvereinbar. Der Allgemeine Behindertenverband Land Brandenburg e.V. (ABB e.V.) fordert daher auch mit der Betonkopfverleihung 2012 die konsequente Einhaltung und Umsetzung der Barrierefreiheit sowie die Überprüfung dieser Vorschriften bei der Fördermittelvergabe aus Europäischen Fonds.
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Allgemeiner Behindertenverband Land Brandenburg e.V. (ABB e.V.)
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